Das is' ja 'n Ding An die Session mit dem Kardinal Lehmann 2006 kann ich mich noch gut erinnern, die Bändchen hatten meine Kinder jahrelang an ihren Fahrrädchen, sowas... ist wohl immer ein Problem, wenn es zu groß wird. Opfer des eigenen Erfolgs. Schade drum.
Na ja, wir waren doch einmal dabei, war nett aber insgesamt reicht auch einmal. Insofern kann ich das verschmerzen, bzw, ist mir egal.
Das Leben besteht aus veränderungen und wenn es der Mehrzahl der Leute so wichtig ist, dann ergibt sich eh was (solange keiner illegal zu dem Meeting aufruft... Interssante Frage am rande: ab wievielen Teilnehmern ist denn sowas illegal? Wenn jemand hier im Forum zu ner Rundfahrt aufruft, macht er sich dann zum Aufruf einer nicht genehmigten Veranstaltung strafbar.... )
Da gibt es tatsächlich ein Gesetz dafür / dagegen um in der Kolonne zu fahren. Das fängt glaube ich schon bei 5 Mopeds an. Irgendwo hab ich das mal gelesen, aber wo ... ?
...wie so häufig hilft guugl: Verband (Straßenverkehr) Ich sehe in diesem Zusammenhang die §§ 27 ('Verbände') und ggf. 29 ('Übermäßige Straßenbenutzung') der StVO als relevant. Eine unbestimmte Anzahl von hintereinander fahrenden Kraftfahrzeugen stellt, meiner Meinung nach, im Sinne des §27 Abs.3 StVO noch keinen geschlossenen Verband dar. ... geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solches deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein (Fahnen, Drapierungen oder ähnlich wirksame Hinweise). Auch ist der Verband durch den Verbandsführer geschlossen zu halten (einheitlicher 'kurzer' Abstand, gleicher Abfahrts- und Ankunftsort, gleiche Richtung und Geschwindigkeit). Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden (§29 Abs.2 StVO). In der Verwaltungsvorschrift zu §29 StVO werden als erlaubnispflichtig z.B. genannt: motorsportliche Veranstaltungen, Radrennen, Volksmärsche und Volksläufe (mehr als 500 Teilnehmer).
Insgesamt halte ich eine 'normale' Motorrad-Tour im Sinne des §29 nicht für erlaubnispflichtig - habe aber auch keine konkrete Zahl gefunden ab der eine Ansammlung von Kraftfahrzeugen als Verband anzusehen ist - werde aber meinen Polizei-Schwager mal dahingehend interviewen. Vor etlichen Jahren habe ich mal was von einer 30-Fahrzeuge-Regelung gelesen die die Polizei ausgegraben hat. Daraufhin mussten damals die Bandidos sich für ihren jährlichen Run in 29-Gruppen aufteilen um den Run nicht genehmigen lassen zu müssen. ...und wann fahren wir schon mal zu 30+ (Achtung: dies ist keine Altersangabe)
Dieter hat geschrieben:zumindest passt Nicos Gesichtsfarbe doch gut zur Haarfarbe "seiner" Dame (da hat er wohl schon an den Kommentar seiner Holden zu diesem Bild gedacht, oder was ?)